Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten stehenden, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eingenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden, § 59 c Abs. 1 BRAO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen (§ 7 Nr. 8 BRAO).