Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
der Erwerb, das Halten und das Vermieten von Gegenständen des Anlagevermögens, einschließlich von Grundstücken, sowie sämtliche hierfür erforderlichen oder in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten