Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern sowie die Übernahme der Geschäftsführung und die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften sowie die Verwaltung von eigenen Beteiligungen an Unternehmen und Liegenschaften.