Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Der Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, jedoch nur soweit die Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind.