Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
a) die Verwaltung eigenen Vermögens und b) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Rechtsformen einschließlich der Funktion als Holdinggesellschaft.