Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der gewerbsmäßige Betrieb von Hotels oder sonstigen Betrieben des Beherbergungsgewerbes sowie von gastronomischen Einrichtungen und Restaurants, einschließlich der Ausführung gastronomischer Dienstleistungen jeder Art, insbesondere auch der Handel mit gastronomischen Produkten sowie Ausstattungsgegenständen, der Catering-Service, die entgeltliche Erbringung von Hotelserviceleistungen und touristischen Dienstleistungen, wie z. B. Eintrittskartenservice, Zimmerbuchungen oder Durchführung von Reiseveranstaltungen, Events und Betriebsveranstaltungen.