Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen sowie die Erbringung von Managementdienstleistungen.