| Gegenstand | Ausschließlich die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung soweit hierfür keine Genehmigung oder Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig und verfolgt keine gewerblichen Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern, einschließlich der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten; Immobilien, Grundstücke, sonstige Vermögenswerte und immaterielle Rechte zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern, sofern diese der langfristigen Vermögenssicherung dienen; liquide Mittel in Finanzinstrumenten wie Wertpapieren, Fonds, Anleihen, Einlagen und anderen vergleichbaren Kapitalmarktprodukten anzulegen und zu verwalten; Finanzierungs-, Sicherungs- und Treuhandgeschäfte einzugehen, die mit dem Unternehmenszweck im Zusammenhang stehen und ausschließlich der Verwaltung eigenen Vermögens oder der Vermögenswerte verbundener Unternehmen dienen, soweit hierfür keine Genehmigung nach dem KWG bzw. KAGB erforderlich ist. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben oder Dienstleistungen für Dritte zu erbringen, sofern diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwaltung der eigenen Vermögenswerte oder Beteiligungen stehen. |