Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Erwerb von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen sowie Erbringung von Managementdienstleistungen.