Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien, weiterhin die Vermittlung von solchen Geschäften, des Weiteren die Errichtung von eigenen und von fremden Bauwerken.