Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Gesellschaft hat die Förderung von Kunst und Kultur zum Zweck sowie die Durchführung weiterer den Geschäftszweck fördernder Maßnahmen im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung des Mediums zeitgenössischer Film durch Planung, Organisation und Durchführung von Filmfestivals. Im Zentrum steht dabei die Filmkunst in ihrer ganzen Vielfalt mit dem Fokus auf dem internationalen Kino, insbesondere Erstlingswerke sowie cineastischen Entdeckungen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung des Internationalen Filmfestivals Mannheim-Heidelberg.