Die Gesellschaft wird vertreten durch ein Einzelverwaltungsratsmitglieds oder, wenn mehrere Verwaltungsratsmitglieder bestellt sind, durch gemeinsame Unterschrift von zwei Verwaltungsratsmitgliedern oder durch gemeinsame oder Einzelunterschrift einer Person, der der Verwaltungsrat die Unterschriftsbefugnis übertragen hat und die im Rahmen dieser Übertragung unterzeichnet, oder im Rahmen der täglichen Geschäftsführung durch Unterschrift einer Person/oder Personen, der/denen der Verwaltungsrat eine entsprechende Befugnis zur einzelnen oder gemeinsamen Handlung im Rahmen dieser Befugnis übertragen hat.
Gegenstand
Die Vornahme von Lebensversicherungs-, Lebensmitversicherungs- und Lebensrückversicherungsgeschäften aller Art im eigenen Namen und/oder im Namen Dritter in Deutschland und in Österreich sowie gegebenenfalls anderen EU-Mitgliedstaaten, von Geschäften im Bereich Gewerbe, Industrie, Finanzen, Immobilien und geistiges Eigentum sowie sonstigen Geschäften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Gegenstand stehen und dessen Erfüllung gemäß den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften erleichtern oder fördern In Übereinstimmung mit und im Rahmen der anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie dem oben genannten Zweck sowie hilfsweise gilt, dass die Zwegniederlassung Darlehen sowie Garantien und Sicherheiten zugunsten Dritter zur Sicherung von Verpflichtungen für Unternehmen gewähren kann, an denen die Gesellschaft eine direkte oder indirekte Beteiligung oder sonstige Rechte hält oder die demselben Konzern angehören oder die sie anderweitig unterstützt.