Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Beteiligung an und Verwaltung von anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften. Der Gesellschaft ist jede Tätigkeit gestattet, die ihrem Gegenstand zu dienen geeignet ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen jeglicher Art zu übernehmen oder sich an ihnen zu beteiligen.