Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Betrieb von gastronomischen und systemgastronomischen Einrichtungen und insbesondere von Restaurants, Shisha-Bars und Café-Restaurants ohne Alkoholausschank auch mit Außer-Haus-Angebot, teils unter Nutzung von Marken- und Betriebslizenzen und im Franchise-System, ferner der Verkauf von hochwertigen Lebensmitteln, Snacks und Süßwaren, Getränken und damit verbundene Food- und Non-Food-Artikel im Groß- und Einzelhandel.