Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Beteiligung an anderen Kapital- und Handelsgesellschaften auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in solchen Gesellschaften.