| Gegenstand | - die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO); - die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO); - die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO); - die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO). - die Zuwendung von Mitteln an eine andere Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke (§58 Nr.1 AO) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere: - durch die aktive und materielle Unterstützung von Projekten in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Naturschutz - die Beschaffung oder Bereitstellung von Geld- und Sachmitteln für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Ziffer 3.2 - den Aufbau und den Betrieb eines Cafés, in denen Behinderte beschäftigt werden - die Veranstaltung von Benefiz- Sportveranstaltungen, um finanzielle Mittel zur Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke oder zur Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften aufzubringen. |