Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, deren Verwaltung, Vermietung und Verpachtung, Bewirtschaftung, Modernisierung und Sanierung; weiterhin die Entwicklung von Immobilienprojekten, insbesondere der Neu- und Umbau, der Erwerb von Grundstücken, deren Entwicklung und deren Bebauung durch fremde Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.