Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Mosaik Versicherungs-Konzepte GmbH & Co. KG mit Sitz in Karlsruhe sind die Geschäftsführer vom Mehrfachvertretungsverbot des § 181 BGB befreit.