Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der nichtgewerbliche Betrieb von Fluggeräten, die erlaubnisfreie Vermietung von Fluggeräten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erweben, sich an solchen zu beteiligen und kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.