Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland einschließlich der Tätigkeit als Obergesellschaft eines unter einheitlicher Leitung zusammengefassten Unternehmensverbundes. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf von Immobilien jeder Art, deren Verwaltung und Vermietung sowie Entwicklung. Die Gesellschaft übt keine nach § 34 c GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit aus. Die Gesellschaft ist zur Erbringung von Finanzierungs-, Management- und weiteren Verwaltungsdienstleistungen für diese Unternehmen berechtigt, soweit keine genehmigungspflichtigen Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesenrechtes vorgenommen werden.