Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die den Anbau von oder den Handel mit Obst und Früchten betreiben.