Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien und die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien erwerben, verwalten und veräußern sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Wertpapieren und anderen Finanzprodukten, soweit sie nicht der Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.