Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
a) die Verwaltung des eigenen Vermögens, b) die Tätigkeit einer verwaltenden Holding-Gesellschaft, c) der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, d) die Erbringung von Management- und Beratungsleistungen (mit Ausnahme von Rechts- und/oder Steuerberatung), e) die Leitung einer Firmengruppe in den Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistung, IT- und Internet-Services, Gastronomie und Automatenspiel sowie Immobilien. Die Tätigkeiten können sowohl von der Gesellschaft selbst als auch über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verfolgt oder auf solche Gesellschaften übertragen werden.