Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 730127
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Zweite DH Stiftung gGmbH
b)
St. Leon-Rot
Geschäftsanschrift:
Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Förderung von Wissenschaft und
Forschung, die Förderung der Religion, die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von
Kunst und Kultur, die Förderung des Sports
und die Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Die Gesellschaft ist eine
Förderkörperschaft für andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts
i.S.v. § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck
wird verwirklicht durch die Bereitstellung
von Mitteln für die Verfolgung von
gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Hopp, Daniel, Walldorf, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2018.
a)
04.04.2018
Kretzler
2
a)
Firma geändert; nun:
Dietmar Hopp Stiftung GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr) beschlossen.
a)
11.06.2018
Melzer
3
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
a)
27.06.2018
Melzer
Abruf vom 01.04.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Hopp, Dietmar, Walldorf, *XX.XX.1940
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
4
b)
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2018 und
der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger
vom 12.12.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"OH ZWEI GmbH", St. Leon-Rot (Amtsgericht Mannheim HRB
729084) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf
die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
21.12.2018
Melzer
5
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist:
(a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO);
(b) die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2
S. 1 Nr. 2 AO);
(c) die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und
von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
AO);
(d) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO);
(e) die Förderung von Kunst und Kultur (§
52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO);
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2
(Gesellschaftszweck und Gegenstand der Gesellschaft)
beschlossen.
a)
05.02.2019
Melzer
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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(f) die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 S.
1 Nr. 21 AO);
(g) die Förderung des Wohlfahrtswesens (§
52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO);
(h) die Förderung der Erziehung, Volks-
und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO);
(i) die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1
Nr. 8 AO);
(j) die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft
für andere steuerbegünstigte
Steuerkörperschaften oder Körperschaften
des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58
Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird
verwirklicht durch die Bereitstellung von
Mitteln für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts;
die Bereitstellung von Mitteln für eine
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft
des privaten Rechts setzt voraus, dass
diese selbst steuerbegünstigt ist. Daneben
kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch
dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel
teilweise einer anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts zur
Verwendung zu steuerbegünstigten
Zwecken im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO
zuwendet; dies ist auch dann zulässig,
wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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die Mittel von der Empfängerkörperschaft
verwendet werden, nicht dem Zweck der
Gesellschaft gemäß vorstehender Ziffer 2.2
entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft
im Rahmen des § 58 Nr. 4 AO ihre
Arbeitskräfte anderen Personen,
Unternehmen, Einrichtungen oder einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts
für steuerbegünstigte Zwecke zur
Verfügung stellen und im Rahmen des § 58
Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaft oder einer juristischen Person
des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu
steuerbegünstigten Zwecken überlassen.
6
a)
Firma geändert; nun:
Dietmar Hopp Stiftung gGmbH
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist
a) Die Förderung von Wissenschaft und
Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO);
b) die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und
von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
AO);
c) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 S. Nr. 4 AO);
d) die Förderung der Erziehung, Volks- und
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr), Ziffer 2 (Gesellschaftszweck und Gegenstand
der Gesellschaft) und Ziffer 14 (Auflösung der Gesellschaft)
beschlossen.
a)
02.05.2022
Melzer
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Berufsausbildung einschließlich der
Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO);
e) die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1
Nr. 8 AO);
f) die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 S.
1 Nr. 9 AO);
g) die Förderung des Sports (Schach gilt
als Sport) (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO);
h) die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft
für andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1
AO. Einzige Art der Zweckverwirklichung
der Gesellschaft ist, Mittel anderen
Körperschaften oder juristischen Personen
des öffentlichen Rechts für die
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
zuzuwenden. Die Zuwendung von Mitteln
an eine beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten
Rechts setzt voraus, dass diese selbst
steuerbegünstigt ist. Dies ist auch dann
zulässig, wenn der steuerbegünstigte
Zweck, für den die Mittel von der
Empfängerkörperschaft verwendet werden,
nicht dem Zweck der Gesellschaft gemäß
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der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
vorstehender Ziffer 2.2 entspricht. Weiterhin
kann die Gesellschaft im Rahmen des § 58
Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen
Personen Unternehmen, Einrichtungen
oder einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte
Zwecke zur Verfügung stellen und im
Rahmen des § 58 Nr. 5 AO ihr gehörende
Räume einer anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts
zur Nutzung zu steuerbegünstigten
Zwecken überlassen.
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