Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit, und die Geschäftsführung und die Vertretung der Dieter Heinrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Karlsruhe als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.