Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 729425
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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4
5
6
7
1
a)
Schlosshotel-Neckarbischofsheim Betriebs
GmbH
b)
Neckarbischofsheim
Geschäftsanschrift:
Schloßstraße 1, 74924 Neckarbischofsheim
c)
Der Ankauf, die Anpachtung und die
Verwaltung von Immobilien, insbesondere
von Hotelbetrieben sowie der Betrieb von
Hotels, insbesondere des Hotels
"Schlosshotel Neckarbischofsheim" in
Neckarbischofsheim und die Erbringung
von damit im Zusammenhang stehenden
Beratungsleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Engel, Matthias, Hirschberg, *XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2017.
a)
09.01.2018
Prellwitz
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom
22.07.2019 (56 IN 312/19) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
a)
25.07.2019
Hilbert
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom
01.10.2019 (80 IN 312/19) wurde über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 80 IN 312/19)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
07.10.2019
Knauf
Abruf vom 01.04.2024