Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, insbesondere die Beteiligung als Komplementär.