Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung, der Umbau und die Sanierung von Immobilien auf eigenen oder fremden Grundstücken und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, darunter der Verkauf, die Finanzierung, die Vermittlung, die Verwaltung und die Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien.