Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen.
das Eingehen und Halten von Beteiligungen, die Vermögensverwaltung, die Beratung und die damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz.