Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die ambulante Jugendhilfe nach §§ 30, 31 und 35 SGB VIII, stationäre Jugendhilfe, betreutes Wohnen sowie sämtliche Dienstleistungen, welche den Betrieb der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII betreffen. Besonders umfasst dies die Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27-42 SGB VIII sowie die Einhaltung der Vorgehensweisen im Bereich des § 8a SGB VIII.