Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Entwicklung von Software und mobilen Anwendungen sowie deren Vermarktung; Lizenzierung von Software, Betrieb und Werbung von Softwareanwendungen sowie deren Verkauf.