Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Beratung und Vermittlung von Darlehen, Versicherungen und Produkten im Rahmen der Erlaubnistatbestände § 34c GewO, § 34d GewO, § 34f GewO, § 34h GewO und § 34i GewO.