Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die umfassende Beratung von Unternehmen und Mitarbeitern bei Personalumstrukturierungsmaßnahmen, vor allem bei Abfindungs-, Vorruhestands- und Altersteilzeitmodellen in steuerlicher und damit im Zusammenhang stehender sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind, aber einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen; dies jedoch nur so lange und soweit die Erlaubnis nicht erteilt wurde.