Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Der Betrieb und die Unterhaltung gastronomischer Einrichtungen (Restaurants, Kaffee- und Teehäuser, Bars) und Catering.