Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen.
Gegenstand
a) die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Grundstücken, b) der Erwerb und Verwaltung von Anteilen an anderen Unternehmen aller Art in jeder gesetzlich zulässigen Form, c) die Vornahme sämtlicher zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlichen Verrichtungen.