Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen (insbesondere Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen, Bausparverträge, Geldanlagen, Konten, Finanzierungen). Die Vermittlung von Geldanlagen erfolgt ausschließlich im Rahmen des § 34f Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung.