Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Liquiditätsmanagement, insbes. für Senioren, die lmmobilienverwaltung und die Testamentsvollstreckung. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Geschäfte, für die eine Erlaubnis oder Befreiung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich ist, sind ausgeschlossen, solange und sofern keine Erlaubnis oder Befreiung vorliegt.