Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Geschäftsführung, Verwaltung und Beteiligung an Unternehmungen im Gastronomiebereich, die Aufstellung und Betreuung von Spiel- und Unterhaltungs- und sonstigen Automaten und der Betrieb von Spielbetrieben sowie der Erwerb, die Veräußerung und die Vermittlung von Immobilien sowie Mietobjekte (Tätigkeit i.S.v. § 34 c Abs. 1 Ziff. 1 GewO).