Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
ist die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementär einer Kommanditgesellschaft.