Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Ankauf und Verkauf von Grundstücken sowie die Errichtung und die Sanierung von Gebäuden, insbesondere auch die Erbringung von Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Abs. 1 GewO. Die Gesellschaft ist jede Tätigkeit gestattet, die ihrem Gegenstand zu dienen geeignet ist.