Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 725027
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Burgstahler Bauunternehmen UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Linkenheim-Hochstetten
Geschäftsanschrift:
Luisenstraße 40, 76351 Linkenheim-
Hochstetten
c)
Der Betrieb eines Bauunternehmens
100,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Burgstahler, Steffen, Linkenheim-Hochstetten,
*XX.XX.1968
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2016.
a)
07.06.2016
Bernheisel
b)
Fall 1
2
a)
Firma geändert; nun:
Burgstahler Bauunternehmen GmbH
Stammkapital
nun:
25.000,00
EUR
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Burgstahler, Steffen, Linkenheim-Hochstetten,
*XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2017 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Dabei wurde insbesondere beschlossen, das Stammkapital
um 24.900,00 EUR zu erhöhen sowie die Firma nd die
allgemeine Vertretungsregelung zu ändern.
a)
09.10.2017
Kretzler
Abruf vom 01.04.2024