Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die sittliche und geistige Förderung der Allgemeinheit durch eine Stärkung der demokratischen Teilhabe der Bevölkerung auf dem Gebiet der sozialen Gesetzgebung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: -das Erstellen von wissenschaftlichen Ausarbeitungen -Gespräche mit den Betroffenen, sowie den für das Thema zuständigen Entscheidungsträgern -die Beratung von gemeinnützigen Körperschaften -Öffentlichkeitsarbeit -die Veröffentlichung und Verbreitung von Petitionen. Auf diese Weise verfolgt die Gesellschaft die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens gemäß § 52 Abs.2 Nr.24 AO. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.