Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 724470
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
LabyMedia UG (haftungsbeschränkt)
b)
Walldorf
Geschäftsanschrift:
Schlossweg 1A, 69190 Walldorf
c)
Die Entwicklung, der Betrieb und die
Vermarktung von Software und
Medienprodukten sowie
Mediendienstleistungen aller Art.
5.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Kruse, Marco, Walldorf, *XX.XX.1996
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2016.
a)
21.03.2016
Walter
2
a)
Firma geändert; nun:
LabyMedia GmbH
Stammkapital
nun:
25.000,00
EUR
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Kruse, Marco, Walldorf, *XX.XX.1996
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 hat
beschlossen, das Stammkapital um 20.000 EUR zu erhöhen,
die Firma, die allgemeine Vertretungsregelung und den
Gesellschaftsvertrag entsprechend sowie insgesamt zu
ändern und neu zu fassen.
a)
14.12.2017
Kretzler
Abruf vom 31.03.2024