Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere durch Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Art, durch Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren, Immobilien oder anderen Sachwerten. Außerdem das Halten und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken nebst zugehöriger Nebenleistungen einschließlich der Vornahme aller damit direkt oder indirekt zusammenhängender Geschäfte, insbesondere Errichtung, Umbau, Erwerb, Veräußerung, Bewirtschaftung, Vermietung, Betreuung und Verwaltung von Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind ausgeschlossen.