Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Personaldienstleistungen aller Art, insbesondere die erlaubnispflichtige Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.