Die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen als Versicherungsvertreter oder Versicherungsvermittler im Sinne § 34 d GewO sowie die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler im Sinne und Umfang des § 34 f GewO; die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar und mittelbar zu fördern geeignet sind.