Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Ausführung von Hochbauaufträgen aller Art sowie die Hochbauplanung und Beratung, die Erstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern und Industriebauten auf eigenen oder fremden Grundstücken, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie alle sonstigen Haupt- und Nebenarbeiten im Bereich einer Bauunternehmung und alle den Gesellschaftszweck fördernden Aufgaben, jedoch mit Ausnahme von Bauträgertätigkeiten im Sinne von § 34 c GewO.