Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 722411
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
TJP Ausbau GmbH
b)
Hockenheim
Geschäftsanschrift:
Neustadter Straße 16, 68766 Hockenheim
c)
der Trockenbau, der Innenausbau, der
Möbelbau, die Verlegung von
Elektroleitungen sowie die Erbringung von
Fliesenverlegungsarbeiten
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Papadopoulos, Georgios, Hockenheim,
*XX.XX.1939
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2015.
a)
26.06.2015
Neber
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom
07.02.2020 (4 IN 2012/19) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
17.02.2020
Roller
3
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mannheim
vom 02.06.2020 (4 IN 2012/19) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
10.08.2020
Roller
Abruf vom 31.03.2024