Der Handel mit Immobilien und die Tätigkeit als Bauträger oder Baubetreuer oder Generalübernehmer. inbesondere ist die Gesellschaft berechtigt Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen oder als Baubetreuer und/oder als Generalunternehmer im fremden Namen für fremde Rechnung Bauvorhaben wirtschaftich vorzubereiten oder durchzuführen.