Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. Abschlussprüfungen 2. Prüfungen nach KWG, FinAnV, DepotG, WpHG 3. Durchführung von Leistungen als Interne Revision 4. Steuerberatung 5. Steuerdeklaration 6. Referententätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.